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Ab dem 1. Oktober 2025 erhebt die Stadt Heidelberg eine kommunale Übernachtungssteuer.
Diese beträgt 3,50 € pro Nacht und pro Gast und gilt für private sowie geschäftliche Übernachtungen in allen Beherbergungsbetrieben innerhalb des Stadtgebiets.

Ausnahmen:
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre sind von dieser Steuer befreit.

Weitere Regelung:
Die Steuer wird bei einem durchgehenden Aufenthalt im selben Beherbergungsbetrieb höchstens für fünf aufeinanderfolgende Nächte berechnet.

Hintergrund:
Diese Abgabe wurde durch einen Beschluss der Stadtverwaltung Heidelberg am 5. Juni 2025 eingeführt, um städtische Projekte und touristische Infrastruktur zu unterstützen.

ab dem 1. Oktober 2025, wird zusätzlich zum regulären Übernachtungspreis ein Betrag von 3,50 Euro pro Nacht und pro Person erhoben. Diese Kosten reichen wir ohne Aufschlag direkt an die Stadt Heidelberg weiter.


Die Dehoga hat gemeinsam mit allen Hoteliers in Heidelberg dafür gekämpft diesen Bürokratische und Administrative Aufwand zu verhindern. Leider ohne Erfolg.


Wir danken für Ihr Verständnis und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.